Herzogtum Schleswig bis 1867
Abt. 180: Stadt Burg auf Fehmarn
Geschichte
Bis die Insel Fehmarn 1326 dem Grafen Johann III. von Holstein-Plön vom dänischen König Waldmar III. als Erblehen zugesprochen wurde, zählte Fehmarn zum dänischen Krongut. Die Insel gehörte seit 1397 zum Herzogtum Schleswig. Während die Landschaft Fehmarn dem Fehmarnschen Landrecht unterstand, galt in der Stadt Burg seit 1329 das Lübische Stadtrecht. Nach dem Ende des dänischen Gesamtstaates 1864 und der Annexion Schleswig-Holsteins durch Preußen 1867 war die Stadt Burg mit der Insel Fehmarn Teil des Kreises Oldenburg. Die Stadt Burg wurde im Jahr 2003 mit dem Amt Fehmarn zur Stadt Fehmarn zusammengeschlossen.
Bestandsgeschichte
Im Landesarchiv sind neben den Urkunden fast ausschließlich Gerichtsakten und Protokolle, abgegeben vom Amtsgericht Burg, überliefert. Bis auf einige Einzelstücke, die dem Landesarchiv gehören, wurden die Urkunden 1873 von der Stadt Burg auf Fehmarn dem Staatsarchiv Schleswig als Depositum übergeben.
Summarische Angaben zum Inhalt
Urkunden (100 Nrn.): Privilegien; Kirchen- und Schulsachen; Testamente; Urfehden; Schuldverschreibungen; Rentenkäufe; Korrespondenz mit Lübeck; Subsidialschreiben verschiedener Städte.
Akten: Gerichtsprotokolle 1555-1649; Schuld- und Pfandprotokolle und Nebenbücher ab 1739.
Umfang 3 lfm | Laufzeit 1432-1886
Hinweis auf andere Bestände
In Abt. 400.1 (siehe Bestandsgruppe "Sammlungen") befinden sich Urkundenabschriften.