Herzogtum Schleswig bis 1867
Abt. 181: Stadt Eckernförde
Geschichte
Da keine Gründungsurkunde überliefert ist, lässt sich nur vermuten, dass Eckernförde von König Waldemar II. von Dänemark gegründet wurde und in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts Stadtrecht erhielt. Urkundlich tritt Eckernförde als Stadt erstmals 1302 in Erscheinung. Seit der Herrschaftsteilung von 1544 gehörte die Stadt zunächst zum Anteil des Gottorfer Herzogs. Als der Gottorfer Herzog 1713 seine Anteile am Herzogtum Schleswig 1713 verlor, fiel Eckernförde aufgrund einer Sonderregelung im Jütischen Recht in den Privatbesitz des dänischen Königs. Nach dem Ende des dänischen Gesamtstaates 1864 und der Annexion Schleswig-Holsteins durch Preußen 1867 gehörte Eckernförde bis 1970 als Kreisstadt zum Kreis Eckernförde. Seitdem zählt es zum Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Bestandsgeschichte
Im Landesarchiv sind neben wenigen Urkunden fast ausschließlich vom Amtsgericht Eckernförde abgegebene Protokolle überliefert. Hinzu kamen Abgaben vom Landeskulturarchiv beim Oberpräsidium in Kiel sowie Unterlagen aus dem Nachlass des Obergerichtsadvokaten Krichauff.
Summarische Angaben zum Inhalt
Urkunden (14 Nrn.): Vikarienstiftungen in der Kirche zu Eckernförde; Verträge; Stadtrecht; Privilegien; Schenkungen; Grenzziehung zwischen Ravenshorst und Goosefeld.
Akten: Gerichtsprotokolle 1726-1776 und 1808-1809; Schuld- und Pfandprotokolle ab 1712, Nebenbücher ab 1735.
Umfang 5 lfm | Laufzeit 1302-1902