Herzogtum Schleswig bis 1867
Abt. 197: Schleswigsche Deichbände
Geschichte
Um 1800 wurde die Deichverwaltung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein durch ein königliches Patent neu geregelt. Ein 1803 erlassenes "Allgemeines Deichreglement" schrieb die Bildung von Deichbänden vor, deren Ziel der Erhalt sicherer Seedeiche war. Für die schleswigsche Marsch wurden 1805 drei solcher Deichbände geschaffen. Nach der Ersten Wasserverbandsordnung von 1937 strukturierte sich das Wasserverbandswesen nach und nach völlig neu.
Bestandsgeschichte
Ein Teil des Bestandes ist ein Depositum.
Summarische Angaben zum Inhalt
Wasserlösung; Deiche; Strom- und Uferbau; Schleusen; Siele; Streitsachen; General- und Spezialkoogsrechnungen der Maasbüller Deichwerk- und Wasserlösungsinteressenten. - Geografisch betreffen einige Akten auch Norderdithmarschen.
Umfang 6 lfm | Laufzeit 1617-1880