Justiz seit 1867
Abt. 356: Grundbuchämter
Geschichte
Die bei den jeweils zuständigen Amtsgerichten geführten Grundbücher sind Register, in denen die Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen an Grundstücken festgehalten werden. Die Grundbücher wurden 1886 angelegt. Ab 1961 wurden die bis dahin geführten Bände geschlossen, und es begann eine Umstellung auf Grundbuchblätter im Loseblattsystem. 2001 ist in Schleswig-Holstein mit der Digitalisierung der Grundbücher begonnen worden, die ein durchgängig elektronisch geführtes Grundbuch zum Ziel hat.
Bestandsgeschichte
Die ebenfalls seit 1886 ergänzend zu den Grundbüchern geführten Grundakten sind bisher nicht an das Landesarchiv abgegeben worden, sondern werden weiterhin bei den Amtsgerichten verwahrt.
Summarische Angaben zum Inhalt
Grundbücher der Amtsgerichte Eckernförde, Elmshorn, Eutin, Flensburg, Itzehoe, Kappeln, Kiel, Norderstedt, Reinbek, Rendsburg, Schleswig und Trittau.
Umfang 2713 lfm | Laufzeit 1886-1975
Hinweis auf andere Bestände
Folgende Grundbücher liegen in den Beständen einzelner Amtsgerichte: Geesthacht und Düneberg (Abt. 355.15); Hammer, Horst, Neu Horst, Mannhagen, Panten, Walksfelde, Nusse, Poggensee und Ritzerau (Abt. 355.33); Tramm, Groß- und Klein-Schretstaken (Abt. 355.54); Franzdorf, Linau, Schönberg, Sirksfelde, Wentorf (Abt. 355.60).