Justiz seit 1867
Abt. 358: Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Altona/Kiel
Geschichte
Nach Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft 1933 wurden für jeden Oberlandesgerichtsbezirk im Reichsgebiet Sondergerichte eingerichtet. Im Oberlandesgerichtsbezirk Kiel erfolgte die Einrichtung des Sondergerichts beim Landgericht Altona, das ab 1937 im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes zum Landgericht Kiel verlegt wurde. Die Sondergerichte waren zuständig für Delikte nach der "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933 und der "Heimtückeverordnung" vom 21. März 1933 (ab 30. Dezember 1934: "Heimtückegesetz"). Durch Verordnung vom 20.11.1938 erweiterte sich die Zuständigkeit der Sondergerichte auf fast alle Straftatbestände. Mit Kriegsbeginn wurden weitere Verordnungen und Gesetze erlassen, die in den Zuständigkeitsbereich des Sondergerichts fielen, unter anderem die "Volksschädlingsverordnung", die "Kriegswirtschaftsverordnung", die "Verordnung über den Umgang mit Kriegsgefangenen" und die "Polenstrafrechtsverordnung". Der Bestand enthält außerdem die Akten der Staatsanwaltschaft des von August bis November 1932 beim Landgericht Altona eingerichteten Sondergerichts.
Summarische Angaben zum Inhalt
Verfahrensakten und Register.
Umfang 100 lfm | Laufzeit 1930-1985
Hinweis auf andere Bestände
Die Akten der Staatsanwaltschaft bei dem Sondergericht Flensburg aus dem Jahre 1932 befinden sich in Abt. 354.